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Datenverarbeitungsvereinbarung

Wir bei Automattic haben uns verpflichtet, unsere Kunden dabei zu unterstützen, ihre Websites und Online-Geschäfte so zu betreiben, dass sie mit der DSGVO und Gesetzen zur Datenübertragung konform sind.

Zur Erfüllung unserer Verpflichtung stellen wir eine Datenverarbeitungsvereinbarung zur Verfügung. Dies ist ein Vertrag, der festhält, dass Automattic die Vorgaben der DSGVO erfüllt, die für uns als Datenverarbeiter für deine Website gelten. Die Vereinbarung deckt ebenfalls die Standard-Vertragsklauseln ab, die den Transfer deiner Daten zu Automattic und seinen Tochtergesellschaften regulieren.

Die Datenverarbeitungsvereinbarung ist ein Zusatz zu unseren Geschäftsbedingungen und steht allen Betreibern einer WordPress.com-Website zur Verfügung.

Durch ein DPA ändern sich unsere Datenschutz- und Sicherheitspraktiken für Websitebesucher nicht. Jeder, der unseren Dienst nutzt, profitiert von den gleichen hohen Standards für Datenschutz und Sicherheit.

Wie erhalte ich eine Datenverarbeitungsvereinbarung?

Wenn du eine Datenverarbeitungsvereinbarung mit uns unterzeichnen möchtest, klicke in deinem Dashboard auf den Button „DPA anfordern“, während du in deinem WordPress.com-Konto angemeldet bist. Dann wird automatisch eine DPA an die E-Mail-Adresse deines Kontos gesendet. Diese kannst du unterschreiben und zur Bearbeitung an privacypolicyupdates@automattic.com senden.

Für welche Art von Website ist eine DPA am nützlichsten?

Deine privaten Daten, die du mit Automattic teilst, werden von unserer Datenschutzerklärung abgedeckt. Diese erläutert die Verpflichtung von Automattic, deine Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO zu bearbeiten. Einige Benutzer (meistens Unternehmen) nutzen ihre Website auf eine Weise, die es erforderlich macht, Daten anderer Personen mit Automattic zu teilen.

Zum Beispiel: Ein Website-Betreiber hat einen Store auf WordPress.com. Dieser sammelt und speichert die Namen und Adressen anderer Personen und nutzt diese Informationen, um diese Personen zu beliefern.

Für diese Art von Informationen fungiert der Website-Betreiber (normalerweise ein Unternehmen) als „Datenverantwortlicher“. Die DSGVO schreibt vor, dass der Verantwortliche, wenn er mit Daten von EU-Bürgern arbeitet, einen Vertrag bereitstellt, der sich auf diese kontrollierten Daten bezieht und weitere Verpflichtungen enthält, die über unser Standardrichtlinien hinausgehen. Diese „Datenverarbeitungsvereinbarung“ ist eine B2B-Vereinbarung. Für Betreiber kostenloser Websites oder Hobbynutzer ist sie nicht relevant und wird nicht benötigt.

Wenn du als Datenverantwortlicher fungierst oder wissen möchtest, wie du deine Nutzung von WordPress.com mit einer Vereinbarung abdecken kannst, kontaktiere uns bitte. Wir helfen dir gerne weiter.

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