WordPress.com-Hosting und deutsches Internet-Recht

  • Als deutsche Blogger unterliegen wir ja wohl alle den deutschen Gesetzen wie dem Teledienstegesetz (TDG) und dem Teledienstedatenschutzgesetz. Wenn man sich in der Blogosphäre umschaut, ist das Thema „Impressumspflicht“ und Datenschutzerklärung ab 1. März mit der Novellierung des TDG noch heißer. Unsere gehosteten Blogs liegen auf amerikanischen Servern, wir haben kaum eine Ahnung, welche Daten unserer Leser erfasst werden und was dort mit Ihnen geschieht. Dass Google Analytics für unsere Statistiken verwendet wird, macht die Sache noch schlimmer. Nun die Frage: Gibt es eine wasserdichte Datenschutzerklärung für unsere Blogs oder müssen wir sie dicht machen, wenn wir keine Abmahnung riskieren wollen?

  • Hier mal ein Link, der vielleicht ein bisschen Licht ins Dunkel des neuen Telemediengesetzes bringt:

    http://www.telemedien-und-recht.de/#a10

    Auch der Rest der Seite ist ganz lesenswert.

  • Als Betreiber einer Website mit Inhalten die sich vornehmlich an das deutsche Publikum wendet, unterliegt man automatisch der deutschen Rechtssprechung – völlig unabhängig davon ist, wo die Server stehen. Das ist in diesem Zusammenhang aber auch so gut wie alles was sicher ist…

    Impressumspflicht gibt es schon lange, aber mit dem neuen Telemediengesetz hat sich die bisherige Regelung verändert. Wer, was, wann und warum… das ist die große Frage und selbst die Juristen sind sich da in keinster Weise einig. Es zeichnet sich aber ab, daß es nicht zumutbar ist vollständig anzugeben wer was speichert.

    Es kann bestenfalls eine Datenschutzschaukel geben – der Leser hangelt sich dann von der ersten, zur zweiten, zur dritten usw.

    Auf gar keinen Fall braucht hier jemand in Panik auszubrechen oder Post vom Anwalt zu befürchten… zumindest nicht als nichtkommerzieller Blogger.

    Ich muß darauf hinweisen, daß ich hier keine Rechtsberatung liefere, daß ist mir als Nichtjurist sowieso untersagt… ;)

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