Erlaubnis zum Rebloggen erteilt, Erlaubnis gelöscht, will zurückweisen

  • Ich möchte gern genehmigte Kontakte, die ich zum Rebloggen erteilt habe, nun zurückweisen, habe jedoch die Erlaubnis unter genehmigte Kontakte nicht aufbewahrt.

    Kann mir jemand von WordPress.com die von mir gelöschten genehmigten Kontakte zum Rebloggen zurücksetzen, initialisieren oder meine Genehmigungen, die ich gewährt habe, komplett entfernen, so daß keiner mehr mein Blog rebloggt?

    -Aufgewachter-

    Meine E-Mail Adresse lautet : (E-Mail nur für Moderatoren und Mitarbeiter sichtbar)

    Der Blog bei dem ich Hilfe benötige heißt (nur für angemeldete Benutzer sichtbar).

  • Ich weiß ehrlich gesagt nicht, von welchen „genehmigten Kontakten“ du sprichst. Mein letzter Wissensstand ist, dass man Rebloggen nicht verhindern kann.

    Würdest du vielleicht nochmal genau beschreiben, unter welchem Menüpunkt im Dashboard diese „genehmigten Kontakte“ zu finden sein sollen?

    Gruß
    Martin(IQ)

  • Im Dashboard, Kommentare, Registerkarte „Genehmigte“. Dort habe ich einen Hinweis-Kommentar zum Rebloggen genehmigt, den ich später wieder löschen wollte, hatte dann aber statt „zurückweisen“ irrtümlich auf löschen geklickt. Jetzt habe ich den genehmigten Kontakt nicht mehr mit dem ich meine Genehmigung wieder zurückweisen hätte können.

    -Aufgewachter-

  • In der von dir erwähnten Registerkarte werden die von dir auf deinem Blog genehmigten Kommentare aufgelistet. Abhängig von deinen Einstellungen unter Einstellungen → Diskussionen werden Kommentare automatisch genehmigt, oder wandern in die Moderations- oder Spamwarteschlange. Aus diesen musst du die Kommentare genehmigen oder eben verwerfen bzw. löschen.

    Was das sogenannte Rebloggen angeht, funktioniert das so, dass du, sobald jemand einen deiner Beiträge „rebloggt“, unter eben diesem einen entsprechenden Hinweis in Form eines Kommentars erhälst.

    Was du da genehmigst, ist also ein Kommentar auf deinem Blog. Du „genehmigst“ das Erscheinen des Hinweises/Kommentars unter dem Beitrag in deinem Blog.

    Die „Genehmigung“ ist dagegen keine Form von Erlaubnis für das Rebloggen deines Beitrages. Wie ich schon weiter oben gemutmaßt habe, und jetzt auch nochmal nachrecherchiert habe, kannst du das „Rebloggen“ nicht verbieten/unterbinden.

    Wenn dich das stört, bleibt als Alternative nur, dein Blog auf Privat zu stellen, in dem du es über Einstellungen → Lesen → Sichtbarkeit des Blogs lediglich einem beschränkten Besucherkreis zugänglich machst.

  • Ich möchte mich bei Dir recht herzlich bedanken für die Mühe, die Du Dir gemacht hast, mir das zu erklären.

    Besten Dank und alles Gute
    -Aufgewachter-

    P.S.: Wußte gar nicht, daß es so schöne Cartoons als Creative Commons gibt, wie Du auf Deinem Blog hast. ;-)

    Cartoons

  • Freut mich, wenn ich helfen konnte.

    Da der Zwinkersmiley normalerweise „Ironie“ ausdrücken soll, bin ich mir nicht sicher, wie ernst dein Kompliment bezüglich meiner Cartoons gemeint ist. Sollte es dennoch als solches gemeint sein, bedanke ich mich natürlich ganz herzlich. :)

  • Das Thema ‘Erlaubnis zum Rebloggen erteilt, Erlaubnis gelöscht, will zurückweisen’ ist für neue Antworten geschlossen.