DSGVO-Mythen – Keine Panik!
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Der Blog bei dem ich Hilfe benötige heißt (nur für angemeldete Benutzer sichtbar).
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Hallo,
dies ist tatsächlich sehr interessant, insbesondere wegen des Verweises auf den Geltungsbereich des DSGVO. Im Artikel 2 dieser Verordnung findet sich der Passus:
„… Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten… durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten…“. Und somit „ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit“, wie es in den sog. Erwägungsgründen heißt.Hobbyblogs ohne kommerziellen Hintergrund sind damit möglicherweise aus der Schusslinie. Wobei z.B. schon Affiliate Links oder Produktempfehlungen hier einen Unterschied ausmachen könnten.
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Zitat @quartettblog: „Hobbyblogs ohne kommerziellen Hintergrund sind damit möglicherweise aus der Schusslinie. Wobei z.B. schon Affiliate Links oder Produktempfehlungen hier einen Unterschied ausmachen könnten…“
Bedenke die Gratisblogs bei WordPress.com, auf denen Werbung lanciert wird. Deren Betreiber sitzen demnach zwischen allen Stühlen.
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Naja, aber die Werbung auf den Gratisblogs kommt ja nicht den jeweiligen Blog-Betreibern zugute, sondern nur WordPress…
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