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	<title>personenfreizugigkeit &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://wordpress.com/tag/personenfreizugigkeit/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "personenfreizugigkeit"</description>
	<pubDate>Thu, 16 Oct 2008 02:15:28 +0000</pubDate>

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<title><![CDATA[Bericht des SECO zur Personenfreizügigkeit mit der EU]]></title>
<link>http://wanderarbeiter.wordpress.com/?p=26</link>
<pubDate>Fri, 25 Apr 2008 12:38:52 +0000</pubDate>
<dc:creator>wanderarbeiter</dc:creator>
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<description><![CDATA[Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco, des Bundesamtes für ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco, des Bundesamtes für Migration<br />
(BFM) sowie des Bundesamtes für Statistik (BFS) analysiert laufend die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit mit der EU15/Efta auf den Schweizer Arbeitsmarkt. Diese Beobachtungen werden einmal pro Jahr in einem Bericht veröffentlicht, wobei der dritte Bericht, welcher die Erfahrungen der Periode vom 1. Juni 2002 bis zum 31. Dezember 2006 zusammenfasst, nun vorliegt (siehe <a href="http://wanderarbeiter.files.wordpress.com/2008/04/seco_personenfreizugigkeit.pdf">pdf-Dokument</a>).</p>
<p>Die Einleitung zieht eine durchwegs positive Bilanz, so auch die Gesamteinschätzung zum Schluss des Berichts. Dazwischen tun sich aber Abgründe auf, welche die Frage aufwirft, wie man überhaupt zu einer positiven Bilanz kommen kann.</p>
<p>Zuerst wird mal gesagt, dass man nicht weiss wieviele Schweizer in den EU-Efta Raum auszogen. Obwohl sich jeder der dies tut bei seiner Einwohnerkontrolle abmelden muss (um auch eventuell Steuern nachzuzahlen), hat man diese Zahlen nie zusammengetragen. Gerade die Möglichkeit der Auswanderung war ein starkes Argument für das Personen-Freizügigkeitsabkommen, dass man nun aber verpasst dies während der provisorischen Einführung zu evaluieren ist inakzeptabel (siehe auch <a href="http://wanderarbeiter.wordpress.com/2008/04/04/die-umsetzung-der-bilateralen-vertragen-mit-der-eu/">"Die Umsetzung der bilateralen Vertraege mit der EU"</a>).</p>
<p>Vergleich zu den Schweizern stieg die Erwerbsquote, zwischen dem zweiten Quartal 2003 und dem zweiten Quartal 2006, bei den EU-Angehörigen in der Schweiz um mehr als das Dreifache an. Obwohl die Erwerbsquote der EU-Bürger viel stärker Anstieg als diejenige der Schweizer, kommt das Seco zum Schluss, dass keine Schweizer Berufstätige verdrängt wurden. Aufgrund welcher Fakten sie zu diesem Schluss kommen bleibt uns das Seco schuldig. Es wird wiederholt darauf verwiesen, dass die Einwanderung von Spezialisten aus dem Ausland wichtig sei und der Schweiz nütze (siehe auch </a><a href="http://wanderarbeiter.wordpress.com/2008/04/15/die-krux-mit-den-spezialisten/">"Die Krux mit den Spezialisten"</a>). Der positive Wanderungssaldo, der ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens, war zu 36 Prozent aufgrund von Portugiesen. Interessant, dass gerade dieses Volk dem Seco-Typ des gut ausgebildeten Spezialisten so gut entspricht, hätten wahrscheinlich die meisten sonst eher auf Nordeuropäer getippt.</p>
<p>Weiter kommt der Bericht zum Schluss, dass der Nominallohn nur moderat anstieg (0.9% und 1.4%). Zum Reallohn wird nichts gesagt, da dieser zurückging. Sogleich wird gesagt, dass der Zusammenhang dieser enttäuschenden Zahl und dem Freizügigkeitsabkommen nicht ersichtlich sei, um gleich nachzuschieben, dass eine Lohneinbusse volkswirschaftlich auch gesund sein könne, wodurch das Freizügigkeitsabkommen eben doch etwas gutes habe (sic!). Siehe dazu auch <a href="http://wanderarbeiter.wordpress.com/2008/03/31/stimmte-der-stimmburger-bewusst-einem-tieferen-zukunftigen-einkommen-zu/"> "Stimmte der Stimmbuerger bewusst einem tieferen zukuenftigen Einkommen zu?"</a>.</p>
<p>Im Jahr 2005 wurden bei 31'000 Arbeitnehmern Stichproben-Kontrollen auf Einhaltung der flankierenden Massnahmen durchgeführt. Bei jeder siebten Stichprobe bestand Verdacht auf eine illegale Lohnunterschreitung. Dem Verdacht wurde schliesslich nicht weiter nachgegangen, denn, wie es weiter heisst, wurde mit den Unternehmen eine Einigung erzielt. Damit scheint sich diese Sache auch erledigt zu haben.</p>
<p>Was der SECO Bericht nicht sagt ist, dass es Bundesvorgaben über die Anzahl der Kontrollen, bei Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag, gibt. Diese Zahl wird in einzelnen Kantonen nicht eingehalten, da man lieber spart und die dafür notwendigen Beamtenstellen im Budget nicht berücksichtigt (20Minuten vom 11.10.07), was aber keine Sanktionen des Bundes gegenüber den fehlbaren Kantonen mit sich zieht.</p>
]]></content:encoded>
</item>
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<title><![CDATA[Die Umsetzung der bilateralen Verträgen mit der EU]]></title>
<link>http://wanderarbeiter.wordpress.com/2008/04/04/die-umsetzung-der-bilateralen-vertragen-mit-der-eu/</link>
<pubDate>Fri, 04 Apr 2008 09:32:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>wanderarbeiter</dc:creator>
<guid>http://wanderarbeiter.wordpress.com/2008/04/04/die-umsetzung-der-bilateralen-vertragen-mit-der-eu/</guid>
<description><![CDATA[Die ersten und zweiten bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der damaligen EU bestanden aus]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die ersten und zweiten bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der damaligen EU bestanden aus einem ganzen Bündel aus Massnahmen und Regeln. Einige waren umstritten (Personenfreizügigkeit), andere weniger. Zu den kaum kritisierten Verträgen gehörte ein Abkommen zum Flugverkehr. Nach dem Untergang der Swissair und deren Wiederaufstehung als Deutsche Gesellschaft blieb die Relevanz dieses Dossiers äusserst kurzfristig. Das Abkommen regelt den Zugang schweizerischer Fluggesellschaften zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt. Dadurch, so wurde uns gesagt, verbessere sich die weltweite Wettbewerbsposition schweizerischer Fluggesellschaften. Auch sei damit keine Genehmigungen für Flugrouten mehr nötig. In Anbetracht der Thematik des aufgezwungenen Südanfluges auf den Flughafen Zürich-Kloten scheint dies aber nicht wirklich umgesetzt zu sein.</p>
<p>Ein weitere unumstrittenes Dossier war das Forschungsabkommen mit der EU. Es sollte bessere Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Forschungsbereich schaffen. Es können schweizer Forscher leichter an EU finanzierter Forschung teilhaben und auch deren führende Rolle übernehmen. Mehrere Jahre nach in Kraft treten dieser Regel unterzeichnete Bundesrat Pascal Couchepin erneut ein Dossier, welches eben dies regelt. Leider ging dies unter in der Medienberichterstattung. In einem kleinen Bericht zu dieser Angelegenheit fragte sich die NZZ, "was man mit den bilateralen Verträgen seinerseits eigentlich unterzeichnet habe?".</p>
<p>Es bleibt das ungute Gefühl, dass man Verträge unterzeichnet, welche innert kurzer Zeit vom politischen Wandel ausser Kraft gesetzt werden und oft neu verhandelt werden (diesmal ohne das Volk) und deswegen bedeutungslos sind. Ein solches Beispiel liefert die Zollfrei-Strasse für Deutschland in Basel: In einer Zeit wirtschaftlicher Annäherung zwischen Deutschland und der Schweiz, in der Handelshemmnisse und Zölle abgebaut werden, drängt Deutschland auf den Bau einer Zollfrei-Strasse, damit Deutsche, welche die Schweiz durchqueren wollen, nicht mit Zollformalitäten belästigt werden. Um den Bau durchzuboxen, macht sie Verträge aus dem Jahre 1977 geltend, worauf die Schweiz einsteigt und die schönste, und wertvollste Naherholungsanlage Basels preis gibt: 110 über hundert Jahre alte Bäume werden gefällt um quer über Rhein und Naturgebiet eine 4,1 Kilometer lange Strasse zu legen, welche dem Deutschen einen Zeitgewinn von fünf bis sieben Minuten bringen. War das Ziel der bilateralen Verträgen nicht sowieso der Abbau von jeglichen Zöllen und Handelshemmnissen? Mit der Unterzeichnung des Schengener Abkommens würde der grenzüberschreitenden Reiseverkehr durch den Abbau systematischer Personenkontrollen an der Grenze erleichtert, hiess es. Wieso braucht es dann noch eine Zollfrei-Strasse? Sollte, gemäss Definition, nicht jede Strasse innerhalb des EU/EFTA-Raumes zukünftig eine Zollfrei-Strasse sein?</p>
<p>Ausserdem hat Schengen zum Ziel die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz zu stärken. Es ermöglicht der Schweiz den Zugang zum Europäischen Fahndungssystem. Eigenartig ist in diesem Zusammenhang dass deutsche Verkehrssünder in der Schweiz meist noch ungebüsst davon kommen.</p>
<p>Ende Mai 2007 wurde ein algerischer Asylbewerber, welcher in Erstfeld zwei Leute mit einem Messer tötete und seither auf der Flucht ist, in Deutschland bei einem Diebstahl gefasst und nach kurzer Haft wieder frei gelassen, da den Deutschen Behörden nicht bekannt war, dass dieser gesucht wird. In der Abstimmungspropaganda zum Schengener Abkommen hiess es: "Wichtig für die Schweiz ist der Anschluss an das Schengen Informationssystem (SIS), die europaweite elektronische Fahndungsdatei. Diese hat sich als effizientes Mittel im Kampf gegen grenzüberschreitendes Verbrechen (wie beispielsweise Schleppertum, Menschen-, Drogen- und Waffenhandel) bewährt. Der rasche computergestützte Informationsaustausch erhöht die Wirksamkeit von Kontrollen und entsprechend auch die Fahndungserfolge bei internationalen Ausschreibungen."</p>
<p>Eine Erklärung gab der Bundesrat im Mai selben Jahres ab: Es gab, entgegen den Abmachungen, nie eine Anbindung an das elektronische Europäische Fahndungssystem. Die Mitbenützung der Eidgenossen am SIS scheiterte an technischen Problemen. Diese Erkenntnis fehlte noch im Abstimmungskampf und reifte erst Jahre nach Unterzeichnung der Verträge. Gemäss bundesrätlichen Angaben ist an eine Anbindung auch in den nächsten Jahren nicht zu denken. Die Schweiz kann sich jedoch an einem alternativen elektronischen Mini-Fahndungssystem (?) beteiligen. Dies hat Kosten im tiefen dreistelligen Millionenbereich zur Folge mit unklaren Auswirkungen über den Nutzen.</p>
<p>Im zürcherischen Wetzikon wurde Ende September 2007 ein Taxifahrer von einem 53-jährigen Mann erstochen. Der Täter war wenige Tage zuvor aus dem Fürsorgerischen Freiheitsenzug entlassen worden, obwohl er wegen Gefährdung der Bevölkerung zur Verhaftung ausgeschrieben war. Der Richter, welcher die Freilassung anordnete hatte keinen Zugriff auf das Informationssystem der Polizei und wusste folglich nicht, dass der zu Beurteilende polizeilich gesucht wird. Er machte auch keine derartigen Kontrollen und sagt aus, dass es "nicht zum Standardprozedere gehöre, bei der Polizei nachzufragen, ob jemand zur Verhaftung ausgeschrieben sei".<br />
Die psychiatrische Klinik, wo der spätere Täter einsass wusste ebenfalls nicht, dass ihr Insasse zur Verhaftung ausgeschrieben war, ansonsten hätte dies auch der Zivilrichter erfahren. Der verantwortliche Staatsanwalt teilte mit, dass ein solcher Informationsfluss zwischen Polizei und Psychiatrie nicht vorgesehen sei.<br />
Dieser Fall zeigt, dass es kein funktionierendes Fahndungs- und Informationssystem innerhalb der Schweiz, und wohl auch innerhalb anderer EU-Staaten, gibt. Eine Anbindung an ein Gesamt-Europäisches System kann aber bloss erfolgreich sein, wenn auch die lokalen Komponenten ihre Dienste tadellos erbringen. Der Wunsch nach einem effizienten Gesamteuropäischen Fahndungssystem war ein Wunschdenken, welches an der Realität elendlich scheitert. Ein Blick auf das eigene, schweizerische System, hätte diese Einsicht bereits vor der Abstimmung über das Schengener Abkommen schonungslos geliefert.</p>
<p>Ähnlich kompliziert wie mit dem Schengener- wird mit dem Personenverkehrsabkommen verfahren. Dieses wird nach zwölf Jahren verwirklicht und anfänglich auf 7 Jahre Gültigkeit abgeschlossen. Ohne gegenteilige Entscheidung der Parteien wird es dann auf unbestimmte Zeit verlängert, bleibt jedoch kündbar. Für die Schweiz eine einmalige Chance, etwas unverbindlich zu testen. Nur, um zu testen muss auch evaluiert werden, was bislang vernachlässigt wurde. Nie wurde auch nur im geringsten Masse etwas zu den Auswirkungen seriös untersucht. Wie sollen wir uns eine Meinung zu den Auswirkungen machen und entscheiden, ob wir so weiterfahren wollen, wenn wir im Blindflug über die Angelegenheit hinweg rasen?</p>
<p>Zwar gab es Dokumentationen zu den Folgen. Diese waren aber nie seriös sondern meist von Personalvermittlern erstellt, welche ihr verkehrtes, eigenes Interesse haben. Leider wurden diese Berichterstattungen von den Medien unkritisch und uneditiert übernommen. In den Zeitungen liest man Sätze wie: "durch über 170 tausend Deutschen Arbeitnehmer in der Schweiz wurde kein Schweizer verdrängt". Das klingt gut, nur woher stammt diese Erkenntnis? Wie kann man zu diesem Schluss kommen? Wie werden Zahlen erfasst zu Fällen, wo Personen eine Stelle nicht besetzen können, weil sie verdrängt werden und danach eine weniger attraktive Stelle antreten?</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Neue Regeln im alten System]]></title>
<link>http://wanderarbeiter.wordpress.com/?p=19</link>
<pubDate>Wed, 26 Mar 2008 14:41:35 +0000</pubDate>
<dc:creator>wanderarbeiter</dc:creator>
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<description><![CDATA[Der schweizer Stimmbürger hat mit seiner Zustimmung zur Personenfreizügigkeit mit der EU die geogr]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der schweizer Stimmbürger hat mit seiner Zustimmung zur Personenfreizügigkeit mit der EU die geografische Flexibilität im Arbeitsmarkt erwirkt. Seltsamerweise wurden viele bestehende Regeln dieser neuen Situation nicht angepasst, wodurch sich eine widersprüchliche Lage ergibt:</p>
<p>Beispiel 1) Die Personenfreizügigkeit weitet die Arbeitssuche aus von Glattbrugg bis Wilma, Palermo oder Lissabon. Wenn aber der geneigte (Gast-) Arbeiter das Staatsbürgerrecht der Schweiz erlangen möchte, so muss er über Jahrzehnte (in der Regel 15 Jahre) in einer der über 2000 Schweizer Gemeinden ununterbrochen wohnen. Man will zwar einen geografisch flexiblen Arbeitsmarkt, spricht aber den Arbeitnehmern die Qualifikation zum Schweizer umso eher ab, je dynamischer diese sind. Im Hinblick auf die Karriereplanung muss sich folglich der Ausländer fragen was langfristig die günstigere Option ist: Flexibilität im Arbeitsmarkt oder Schweizer Staatsbürgerrecht?</p>
<p>Beispiel 2) Bezüger von Leistungen der Arbeitslosenversicherung müssen Arbeitsangebote seriös in Betracht ziehen, sofern diese ihrer Qualifikation entsprechen und der Arbeitsweg nicht mehr als eineinhalb Stunden Reise mit dem öffentlichen Verkehr (oder zu Fuss) beträgt. Schlägt er ein zumutbares Angebot aus, können ihm Leistungen gekürzt werden. Mit der Zersiedelung der Schweiz, der starken Zuname des Individualverkehrs und der stockenden Entwicklung des öffentlichen Verkehrs kann während einer eineinhalb stündigen Busfahrt, inklusive mehrmaligem Umsteigen, unter Umständen eine Distanz zurückgelegt werden, welche mit dem Auto in bloss zwanzig Minuten zurück zu legen ist.<br />
Ein Arbeitssuchender in den städtischen Wirtschaftsräumen vergrössert zwar seine potentiellen Wiedereinstiegschancen. Verbunden mit einem ebenfalls gestiegenen Risiko jedoch, dass ihm Leistungen gekürzt werden wenn er ein Angebot ausschlägt. Denn in urbanen Gebieten ist die Erschliessung mir dem öffentlichen Verkehr besser. Der Landmensch kann getrost Angebote ausschlagen und sich zurücklehnen, da seine Stellenofferten meist sowieso zu weit entfernt liegen. Offenbar gelten hier nicht für alle die gleich langen Spiesse und nicht die geografische Flexibilität wird belohnt, sondern das sture Abseits sitzen.</p>
<p>Beispiel 3) Das Denken, dass die Personenfreizügigkeit alle betrifft und nicht bloss die Anderen (welchen einem den wirtschaftlichen Aufschwung bringen sollen, während man selber zuwartet) scheint noch nicht gereift zu sein. Ein Beispiel dafür lieferte die damalige Vorsteherin der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz, und heutige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Sie verteidigte im Frühling 2007 die Steuerpraxis gegenüber pauschalbesteuerten Ausländer, welche in der Bevölkerung wenig Rückhalt geniesst. Wie vereinzelt gezeigt wurde, versteuern Pauschalbesteuerte einen grotesk kleinen Betrag. Nebst höchst bescheidenen Steuereinnahmen für die Kantone bringt die gegenwärtige Praxis die bereits schiefe Steuergerechtigkeit weiter ins wanken, da Ausländer einen Bruchteil der Unterstützung leisten, welche Schweizer zugemutet werden. Frau Widmers Argument für die geltende Praxis ist nun, dass man froh ist, diese Leute überhaupt hier zu haben, so dass sie wenigstens etwas kleines einzahlen. Und nun kommt's: Diese Leute müssten überhaupt nicht hier sein und können genauso gut im Ausland wohnen (was sie bei höherer Besteuerung tun würden), womit die Schweiz überhaupt keine Einnahmen von ihnen hätte.<br />
Liebe Frau Widmer, niemand muss hier wohnen und wir alle, ob Schweizer oder Ausländer, könnten genausogut unser Geld im Ausland versteuern. Ziel der Personenfreizügigkeit war es genauso in einem EU-Staat wohnen zu dürfen, wie in seinem Heimatland. Wer meint diese Freiheit gelte bloss für schwerreiche Ausländer, hat etwas Wesentliches an der Personenfreizügigkeit nicht verstanden.</p>
<p>Beispiel 4) Staatliche Erziehungsleistungen ergeben keinen Sinn wenn man sich einigt, wie es bei der Personenfreizügigkeit getan wurde, dass man aus wirtschaftlichen Gründen, bevorzugt Arbeiter vom Ausland holt, als die eigenen Leute auszubilden. Die Konkurrenzsituation unter Arbeiternehmern, welche man mit der Personenfreizügigkeit erhöhen wollte, müsste konsequenterweise auch auf das Erziehungsystem angewendet werden. Stipendien dürfte es in einem solchen System nicht geben, schon gar nicht solche, welche bloss von Inländern beantragt werden dürfen. Eine grosse Auswahl solcher Vehikel machen sich aber weiterhin breit in der schweizerischen Bildungslandschaft: So bietet der Schweizerische Nationalfonds eine riesige Palette von Personenförderungs-Instrumenten an (http://www.snf.ch/d/foerderung/personen/seiten/default.aspx). Dabei soll nicht das Thema an und für sich, staatliche gefördert werden, sondern gezielt die Person. Diese soll eine Ausbildung erhalten, welche dann wieder zur Prosperität der Schweiz beiträgt. Verbindlichkeiten, dass die Person nach Beendigung der Unterstützungszeit sein so erworbenes Wissen auch tatsächlich anwendet, und dies in der Schweiz tut, gibt es nicht. Bei den Stipendien für Angehende oder Fortgeschrittene Forschende werden die Lebenshaltungskosten plus Spesen für einen Forschungsaufenthalt im Ausland bezahlt. Die Philosophie dahinter ist, dass man Landsleute optimal fördern will um der eigenen Wirtschaft und der Forschung Arbeitsressourcen zu liefern. Der Stimmbürger hat aber mit der klaren Zustimmung zur Personenfreizügigkeit deutlich gemacht, dass er nicht auf Schweizer Bürger angewiesen sein will und diese auch keineswegs bevorzugt (kein Inländervorrang), sondern aus der gesamten Menschheit rekrutieren möchte. Weder die Schweizer Wirtschaft noch die Wissenschaft haben ein Interesse auf die staatlich geförderten Leute speziell Rücksicht zu nehmen. Ausserdem erleichtert die Personenfreizügigkeit Auswanderungsgelüste Einheimischer, was der Personenförderung ebenfalls entgegenläuft.<br />
Vielleicht muss man diese Stipendien einfach weniger aus einem wirtschaftlichen als von einem emotionellen Standpunkt aus betrachten. Wie bei Sportlern oder Künstlern, wo sich mancher Eidgenoss freut wenn ein (staatlich geförderter) Athlet oder Schauspieler aufsehen erregt, gleichwohl dieser seit Jahrzehnten in Monaco, New York oder Hollywood lebt (aber gegenüber Medien stets betont wie er gerne in die Schweiz in die Ferien gehe und auch noch ein paar Verwandte da besitze, die man - soweit der Terminplan dies erlaube - hin und wieder besuche).</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Personenfreizügigkeit für heikle Berufe]]></title>
<link>http://wanderarbeiter.wordpress.com/2008/03/20/personenfreizugigkeit-fur-heikle-berufe/</link>
<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 10:38:23 +0000</pubDate>
<dc:creator>wanderarbeiter</dc:creator>
<guid>http://wanderarbeiter.wordpress.com/2008/03/20/personenfreizugigkeit-fur-heikle-berufe/</guid>
<description><![CDATA[Die Personenfreizügigkeit mit der EU gilt nicht in jedem Fall, sondern ist, je nach Berufsgruppe, m]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Personenfreizügigkeit mit der EU gilt nicht in jedem Fall, sondern ist, je nach Berufsgruppe, mit Auflagen verbunden. Begründet wird dies etwa bei Ärzten damit, dass diese kritische Aufgaben zu verrichten hätten. Deswegen muss ihre ausländische Ausbildung vom Bund anerkannt werden damit nicht Scharlatanerie betrieben wird. Dies scheint einleuchtend, bloss dass die Liste der Berufe, für welche am meisten Sonderregelungen eingeführt wurden, sich wie die Liste der mächtigsten nationalen Berufsgruppen und politischen Lobbyisten liest. Es macht stutzig, dass bloss bei Berufen mit starker politischer Vertretung die Personenfreizügikeit unter strengen Auflagen - also eben nicht - stattfindet.</p>
<p>Was als kritische Aufgabe taxiert wird bestimmen die Lobbyisten. Handwerker gehören kaum dazu. Die Marktliberalisierung erlaubt es etwa, dass jeder sich einen Notfalldienst für irgendwelche handwerklichen Arbeiten einrichten kann. Man inseriert und wartet auf Anrufe. Ein Gütesiegel gibt es nicht und folglich ist der Kunde orientierungslos und ruft den erst Besten an um den Pikettdienst anzufordern. Nun kann der liberalisierte Handwerker entscheiden, ob er sich darum kümmern will oder nicht. Am besten sagt man am Telefon mal zu, man kann es sich stets noch anders überlegen. Der Handwerker ist auch frei zu entscheiden wie gut er die Arbeit ausführen will, ob er die Wohnungsüberschwemmung verschlimmern möchte, und wieviel er dafür verrechnet.</p>
<p>Die allgemeine politische Meinung ist, dass der Markt entscheiden soll, ob der Handwerker bestehen kann oder nicht. Den miesen Handwerker bietet man nicht ein zweites Mal auf. Aber tut man dies nicht sowieso nicht? Wie oft erleidet man einen Wasserbruch, eine Termitenplage, ein eingstürztes Irgendwas. Hinzu kommt dass der liberalisierte Markt verlangt, dass man ständig umzieht um von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle zu hetzten. Wie viele Schadenfälle muss man erleiden, bis man sich an seinem neuen Wohnort einen Überblick über die lokalen Anbieter von Sanitär-, Elektro- und anderen Notfallleistungen verschafft hat?</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Personenfreizügigkeit separat nach Berufen]]></title>
<link>http://wanderarbeiter.wordpress.com/2008/03/10/personenfreizugigkeit-separat-nach-berufen/</link>
<pubDate>Mon, 10 Mar 2008 09:58:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>wanderarbeiter</dc:creator>
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<description><![CDATA[Die Personenfreizügigkeit mit der EU (und EFTA) soll den Arbeitsmarkt ausweiten und so dem inländi]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Personenfreizügigkeit mit der EU (und EFTA) soll den Arbeitsmarkt ausweiten und so dem inländischen Gewerbe attraktivere Ressourcen bereitstellen. Damit soll die Wirtschaft zu Wachstum verholfen werden, wovon schliesslich alle profitieren sollen.</p>
<p>In manchen Berufen gab es bis anhin gar kantonale Auflagen zur Berufsausübung, etwa bei Anwälten und Notaren. Ob diese unliberale Haltung dem Wohlstand in der Schweiz geschadet hat, ist schwer zu sagen, mit Sicherheit hat sie den Anwälten nicht geschadet, gehören diese doch zu der am besten verdienenden Berufsgruppe. Dagegen haben andere Berufe, welche bereits seit langer Zeit Kontingente für ausländische Arbeitnehmer kennen, wie etwa solche im Gastgewerbe oder in der Landwirtschaft, mit bedeutend schlechteren Arbeitsbedingungen zu kämpfen.</p>
<p>Nun soll auf gesamteuropäischer Ebene Schluss sein mit ortsspezifischen Auflagen zur Ausübung des Berufes. Der Markt alleine soll entscheiden wer zu welchen Konditionen arbeiten darf, und nicht mehr Standesdenken oder Herkunft. Dies jedenfalls haben wir gedacht, bei der Einführung der Personenfreizügigkeit.</p>
<p>Gekommen ist alles anders: Manche Berufe haben sich Sonderrechte erschlichen, gemäss denen eben doch nicht volle Personenfreizügigkeit gelten soll. Dazu gehören die Anwälte. So darf ein EU-Anwalt - im Gegensatz etwa zu fast jedem anderen EU-Arbeiter - nicht automatisch in der Schweiz praktizieren, sondern dies ist mit strengen Auflagen verbunden, über die der Schweizerische Anwaltsverband wacht.</p>
<p>Dabei wird deutlich, dass die lauten Verfechter des liberalisierten Marktes, eben die Anwälte, welche im eidgenössischen und allen kantonalen Parlamenten, die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen, sich vom verschärften Wettbewerb ausschliessen. Dieser gilt bloss für die anderen Arbeiter, welche politisch schlecht vertreten sind. Geschadet hat dieser Protektionismus den Anwälten freilich nicht. Ganz im Gegenteil zu den liberalisierten Berufsgattungen, welche zwar die Mehrheit der Bevölkerung stellen, aber wie die Lämmer die Anwälte in Scharen wählen und deren Lobbyismus - Liberalisierter Arbeitsmarkt für Euch, nicht für uns - naiv unterstützen.</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Inländervorrang]]></title>
<link>http://wanderarbeiter.wordpress.com/?p=16</link>
<pubDate>Fri, 29 Feb 2008 10:54:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>wanderarbeiter</dc:creator>
<guid>http://wanderarbeiter.wordpress.com/2008/02/29/inlandervorrang/</guid>
<description><![CDATA[Mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen können Personen aus EU und EFTA Mitgliedstaaten problemlos ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen können Personen aus EU und EFTA Mitgliedstaaten problemlos Arbeit in der Schweiz aufnehmen. Dadurch sind mehr als 500 Millionen Menschen gleichwertige Arbeitnehmer im 7 Millionen Menschen fassenden Schweizer Arbeitsmarkt. Die Sensation besteht allerdings nicht darin, dass dies der Fall ist, sondern, dass dies neu auch kommuniziert wird.</p>
<p>Der alte Inländervorrang war ein Papiertiger, welche konkret nie umgesetzt wurde. Nie wurde das Gesuch eines Arbeitgebers, einen billig Angestellten aus dem Ausland anzustellen, abgewiesen. Nie wurde ein Verfahren gegen einen Schweizer Arbeitgeber eröffnet, weil er einen Inländer benachteiligte. Das Einzige was blieb ist ein kleiner administrativer Mehraufwand den Ausländer einzustellen. Dieser Mehraufwand wurde von den Behörden grosszügig eingedämmt: So lobte sich der Kanton Basel-Stadt (wie auch andere Kantone) stets öffentlich, dass sie sehr kulant die administrativen Auflagen solcher Gesuche vereinfachten und stets mithalfen dem lokalen Grossgewerbe Rekrutierungs- und Integrationsarbeit abzunehmen. Man lobte die gute Zusammenarbeit zwischen Behörden und Wirtschaft, wobei man die Kosten der Allgemeinheit aufbrummte und gleichzeitig den lokalen Arbeitsmarkt konkurenzierte. Das wirklich neue am Personenfreizügigkeitsabkommen ist, dass den Leuten offen kommuniziert wird, dass sie kommen sollen. Diese hatten zwar schon früher kaum Hürden zu meistern, aber eben wussten sie dies bis anhin nicht. Viele nahmen wohl irrtümlich an, dass die Schweiz ihre eigenen Ausbildungsgänge ebenso aufzuwerten versucht, wie dies die meisten anderen Staaten tun und zögerten deshalb mit der Emmigration.</p>
<p>Bei meinen letzten paar Bewerbungen habe ich mich durch mehrere Runden von Gesprächen und Test gewunden. Stets blieben gegen Abschluss der Verhandlungen zwei oder drei Bewerbungen im Rennen unter welchen der Kandidat gekürt wurde. Mein Beruf bringt es mit sich, dass ich dabei ausnahmslos der einzige Schweizer bin. Nun sind die Konkurrenten aber häufig nicht aus dem EU-Raum. Müsste man dann nicht, anstatt die verschiedenen Meinungsträger in der Firma abstimmen zu lassen wer angestellt wird, zugeben dass die Kandidaten alle etwa gleich qualifiziert sind (ansonsten hätte man ja sehr schnell einen Entscheid gefällt und sich den Riesenaufwand erspart) und von Gesetzes wegen die EU und EFTA Bürger Vorrang haben. Wie viele Bewerbungs-Endrunden finden laufend statt wo EU/EFTA-Bürger gegen Ausser-Europäer antreten und in ellenlangen Diskussionen das dafür und dawieder jedes Kandidaten diskutiert wird und es schliesslich zu einem knappen Entscheid kommt? Das dürfte aber von Gesetzes wegen nicht sein.</p>
<p>Der Inländervorrang schreibt eigentlich vor, dass bei gleicher Qualifikation der Inländer einzustellen wäre aber eben: Jeder Mensch ist verschieden und es wird auch bei mehreren Milliarden Erdenbewohnern keine Zwei mit der genau gleichen Qualifikation geben. Das Problem ist umso komplizierter wenn in- und ausländische Lebensläufe verglichen werden. Im Falle einer Beschwerde könnte man Mühelos die Qualifikation jedes Bewerbers über diejenige jedes anderen Stellen. Aber in diese Situation kommt man nicht, da trotz des klaren Gesetzesauftrags, nie davon Gebrauch gemacht wurde.</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Vergleiche und Konkurrenzfähigkeit im Arbeitsmarkt]]></title>
<link>http://wanderarbeiter.wordpress.com/?p=11</link>
<pubDate>Mon, 11 Feb 2008 11:32:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>wanderarbeiter</dc:creator>
<guid>http://wanderarbeiter.wordpress.com/2008/02/11/vergleiche-und-konkurrenzfahigkeit-im-arbeitsmarkt/</guid>
<description><![CDATA[Die exorbitanten Gehälter und Boni derjenigen, die selber ihre Bezüge bestimmen dürfen, werden mi]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die exorbitanten Gehälter und Boni derjenigen, die selber ihre Bezüge bestimmen dürfen, werden mit Verweis auf sorgfältig ausgewählte Vergleichs-Firmen gerechtfertigt. Diese Referenzfirmen werden sehr selektiv ausgesucht und sind nicht weltweit repräsentativ, sondern einzelne Grossunternehmungen in den USA. Zwar sind die Bezüge der Kader in diesen Firmen vergleichbar hoch (was man gerne als Referenz beizieht) andererseits ist aber die Arbeitsplatzsicherheit und die Situation der rechtlichen Haftung in den USA vergleichsweise ungünstig für Mitarbeiter (was man ungerne als Vergleich zuzieht). Fälle von Geldwäscherei, Insiderhandel oder ungetreuer Geschäftsführung werden in den USA mit mehrjähriger Gefängnissstrafe geandet, während dies in der Schweiz lediglich eine Rüge der Bankenaufsichtskommission zur Folge hat.</p>
<p>Die Selektion der Vergleichsmodelle ist aber auch anderweitig interessant. Während sich die obersten Kader mit den Privilegiertesten vergleichen und betonen, dass sie ebenfalls den gleichen Anspruch hätten (ohne aber gleichzeitig deren Nachteile zu übernehmen), werden die gemeinen Arbeiter mit der Masse von chinesischen Billigarbeitern in verglichen. Traditionelle Zugständnisse an die Arbeiterschaft werden in Frage gestellt mit dem Verweis auf die Konkurrenzfähigkeit und der Drohung, dass sich unsere Wirtschaft von der chinesischen Konkurrenz ein- und überholen lassen wird, weil die übertriebene Gutmütigkeit gegenüber den Arbeitenden nicht konkurrenzfähig sei. Oder wie ein Kadermitarbeiter der Bank Wegelin es an einem Vortrag formulierte: Die AHV ist im globalisierten Markt ein Wettbewerbsnachteil, da diese Abgabe an chinesische Arbeiter nicht geleistet werden muss.</p>
<p>Gemäss einem Bericht des Medizinischen Journals "The Lancet" vom Januar 2007 gibt es in China Fälle in denen Kranke vom Spital weggewiesen werden, wenn sie die Behandlungskosten nicht bezahlen können. Es wird auch von daraus resultierenden Todesfällen berichtet, bei denen es um kleinste Geldzahlungen ging (eine Anzahlung konnte zwar geleistet werden, was aber nicht genügte). Während sich die internationale medizinische Fachwelt über solche Vorkommnisse empört, darf man annehmen, dass das schweizerische Top-Kader voll des Lobes ist auf ein effizientes und kostensparend chinesisches Gesundheitssystem, welches im Sinne der Wirtschaft Kosten spart und so Konkurrenzfähigkeit gewährleistet, die schliesslich - via wirtschaftlicher Prosperität - allen zugute kommt.</p>
<p>Interessant ist auch ein anderer Vergleich: Während die obersten Kader horrende Bonuszahlungen benötigen um gute Arbeit zu leisten, brauchen die gemeinen Arbeiter Druck. Diesen will man via Personenfreizügigkeit erhöhen. Während die Einen also bloss unter einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen anfangen produktiv zu sein, sind die Anderen dies bloss unter der zusätzlichen Motivation durch Geschenke.</p>
<p>Wie man es auch nimmt, es ist jedem überlassen mit wem man sich und die Mitmenschen vergleichen will. Der Dumme ist nur, wer diesen Vergleichen Glauben schenkt.</p>
]]></content:encoded>
</item>

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