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	<title>minderjahrige &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://wordpress.com/tag/minderjahrige/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "minderjahrige"</description>
	<pubDate>Mon, 07 Jul 2008 10:09:21 +0000</pubDate>

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	<language>en</language>

<item>
<title><![CDATA[Türkischstämmige Heranwachsende mißbrauchen Mädchen auf Spielplatz ]]></title>
<link>http://deutschelobby.wordpress.com/?p=314</link>
<pubDate>Sat, 05 Jul 2008 19:10:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>deutschelobby</dc:creator>
<guid>http://deutschelobby.wordpress.com/?p=314</guid>
<description><![CDATA[Türkischstämmige Heranwachsende mißbrauchen Mädchen auf Spielplatz 
Vor dem Jugendschöffengeric]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<h1 style="margin:auto 0;"><span class="madtext"><span style="font-size:12pt;color:#000000;font-family:Verdana;">Türkischstämmige Heranwachsende</span></span><span style="font-size:12pt;color:#000000;font-family:Verdana;"> mißbrauchen Mädchen auf Spielplatz </span></h1>
<h1 style="margin:auto 0;"><span style="font-size:12pt;color:#000000;font-family:Verdana;">Vor dem Jugendschöffengericht beginnt in der nächsten Woche der Prozess gegen drei Jugendliche im Alter zwischen 14 und 15 Jahren. Ihnen wird sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und Körperverletzung in neun Fällen vorgeworfen , so berichtete die Hannoversche Allgemeine.</span></h1>
<h1 style="margin:auto 0;"><span class="madtext"><span style="font-size:12pt;color:#000000;font-family:Verdana;">Nach der Veröffentlichung von zwei Phantomzeichnungen der mutmaßlichen Täter ging ein anonymer Hinweis auf die Jugendlichen bei den Bielefelder Ermittlern ein. In ihren Vernehmungen gestanden die türkischstämmigen Heranwachsenden jedoch nicht nur die Tat in dem Freizeitbad. Vielmehr berichteten sie, in Hannover ähnliche Vergehen verübt zu haben, so die haz.</span></span></h1>
<h1 style="margin:auto 0;"><span style="font-size:11pt;color:#000000;"><span style="font-family:Arial;">Zitat</span></span></h1>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="font-family:Verdana;"><a href="http://www.haz.de/newsroom/regional/art185,623259"><span style="font-size:small;">http://www.haz.de/newsroom/regional/art185,623259</span></a></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="font-family:Verdana;"><span style="font-size:small;"> </span></span></strong><a href="http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/03/07/sex-horror-im-spassbad/jungen-vergewaltigen-zwoelfjaehrige,geo=3956934.html"><span style="font-size:small;font-family:Times New Roman;">http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/03/07/sex-horror-im-spassbad/jungen-vergewaltigen-zwoelfjaehrige,geo=3956934.html</span></a></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><span><strong>Claudia Roth :Der Islam müsse als Bestandteil unserer eigenen Kultur anerkannt werden<br />
Köln 21.11.2004</p>
<p></strong></span> <strong><span style="font-size:14pt;color:#ff0000;font-family:Verdana;">„Sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und Körperverletzung in neun Fällen“</span></strong>
</p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><span class="madtext"><strong><span style="font-size:14pt;color:#ff0000;"><span style="font-family:Arial;"> </span></span></strong></span><span style="font-family:Times New Roman;"><strong><span style="font-size:14pt;color:#ff0000;">Kann man überhaupt noch minderjährige deutsche Mädchen ohne Begleitung auf einen Spielplatz oder Schwimmbad lassen ? Dank der </span></strong><strong><span style="font-size:18pt;color:#ff0000;">deutschen Kuscheljustiz</span></strong><strong><span style="font-size:14pt;color:#ff0000;"> haben kriminelle Ausländer ja nicht viel <span style="font-size:14pt;color:#ff0000;"><span style="font-family:Times New Roman;">zu befürchten.</span></span></span></strong></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><span style="font-family:Times New Roman;"><strong></strong></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="font-size:14pt;color:#ff0000;"><span style="font-family:Times New Roman;"> Einfach irre Zustände in Deutschland.</span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="font-size:14pt;color:#ff0000;"><span style="font-family:Times New Roman;">Felix</span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;">
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"> </p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"> </p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"> </p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Flughafen Frankfurt : „ich fordere, dass Minderjährigen die Einreise gestattet wird."]]></title>
<link>http://deutschelobby.wordpress.com/?p=171</link>
<pubDate>Sun, 18 May 2008 17:20:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>deutschelobby</dc:creator>
<guid>http://deutschelobby.wordpress.com/?p=171</guid>
<description><![CDATA[Flughafen Frankfurt : „ich fordere, dass Minderjährigen die Einreise gestattet wird.&#8221;
 
40]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="font-size:small;"><span style="font-family:Times New Roman;">Flughafen Frankfurt : <span style="color:black;">„ich fordere, dass Minderjährigen die Einreise gestattet wird."</span></span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="color:black;"><span style="font-size:small;font-family:Times New Roman;"> </span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="color:black;"><span style="font-size:small;"><span style="font-family:Times New Roman;">400 Kinder und Jugendliche sollen in den vergangenen fünf Jahren ohne gültige Papiere am Frankfurter Flughafen festgehalten worden sein, so berichtete der Focus am 17.05.2008</span></span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="color:black;"><span style="font-size:small;"><span style="font-family:Times New Roman;">Anwalt Helmut Bäcker. „Ich fordere, dass Minderjährigen die Einreise gestattet wird."</span></span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="color:black;"><span style="font-size:small;font-family:Times New Roman;"> </span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="color:black;"><span style="font-size:small;"><span style="font-family:Times New Roman;">Fachanwältin für Flüchtlingsrecht, Ursula Schlung-Muntau, in der „Frankfurter Rundschau“</span></span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="color:black;"><span style="font-size:small;"><span style="font-family:Times New Roman;">forderte, die jungen Flüchtlinge müssten vom Jugendamt betreut und in Heime gebracht werden</span></span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="font-size:small;font-family:Times New Roman;"> </span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="font-size:small;"><span style="font-family:Times New Roman;"><span style="color:black;">Die Hilfsorganisation Pro Asyl kritisierte, das Vorgehen der Behörden</span></span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="font-size:small;font-family:Times New Roman;"> </span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="font-size:small;"><span style="font-family:Times New Roman;">Zitat</span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="color:black;"><span style="font-size:small;"><span style="font-family:Times New Roman;">17.05.08, 14:52</span></span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><a href="http://www.focus.de/politik/deutschland/flughafen-frankfurt-rechtswidrige-haft-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge_aid_302325.html"><span style="font-size:small;color:#800080;font-family:Times New Roman;">http://www.focus.de/politik/deutschland/flughafen-frankfurt-rechtswidrige-haft-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge_aid_302325.html</span></a></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><span style="font-size:small;font-family:Times New Roman;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="color:red;"><span style="font-size:small;"><span style="font-family:Times New Roman;">Man setzt im Ausland minderjährige Kinder<span>  </span>ohne Papiere in ein Flugzeug<span>  </span>und schickt diese so einfach mal nach Frankfurt , in der Hoffnung das unsere verstörten Gutmenschen sich darum kümmern. Pro Asyl<span>  </span>und andere verstörte Gutmenschen bezeichnen diese Illegale als Flüchtlinge und fordern die Einreise zu gestatten.</span></span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="color:red;"><span style="font-size:small;font-family:Times New Roman;"> </span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><strong><span style="color:red;"><span style="font-size:small;"><span style="font-family:Times New Roman;">Wie kommen diese Minderjährigen ohne Papiere überhaupt in ein Flugzeug ? ob pro Asyl da nachgeholfen hat?</span></span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><span style="font-size:small;font-family:Times New Roman;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><span style="font-size:small;font-family:Times New Roman;">Felix</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin:0;"><span style="font-size:small;font-family:Times New Roman;"> </span></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Der Strafexperte - Mag. Roland Friis - Teil 3]]></title>
<link>http://diegalerie.wordpress.com/?p=64</link>
<pubDate>Tue, 13 May 2008 15:26:30 +0000</pubDate>
<dc:creator>marcusjoswald</dc:creator>
<guid>http://diegalerie.wordpress.com/?p=64</guid>
<description><![CDATA[Am 10. Mai 2008 wurde in Chicago (USA/Illinois) der Prozess gegen den Musiker R. Kelly nach &#8220;K]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 10. Mai 2008 wurde in Chicago (USA/Illinois) der Prozess gegen den Musiker <em>R. Kelly</em> nach "Kinderpornografie" eröffnet. Er soll Ende der 90er Jahre ein Video erzeugt haben, das ihn beim Geschlechtsverkehr mit einer 13-Jährigen zeigt. Die Anklageerhebung zog sich seit 2005 hin.<br />
 Der Musiker, der weltweit 23 Millionen Alben verkaufte, erklärte sich in allen 14 Anklagepunkten "nicht schuldig". Im Höchstfall drohen dem Afroamerikaner 15 Jahre Knast. <em>(mjo)</em></strong></p>
<p>Rechtsexperte <strong>Mag. Roland Friis</strong>, Strafverteidiger in Wien, legt in seinem Gastbeitrag die österreichischen Grundzüge im Umgang mit dem Strafdelikt der Kinderpornografie (KIPO) dar.</p>
<p>+++</p>
<p>Seit <strong>1994</strong> wird die Kinderpornographie im Strafrecht im <strong>§ 207a StGB</strong> geregelt. Damit sollte vor allem die ungestörte sexuelle und allgemein psychische Entwicklung von Minderjährigen bis 14 Jahre geschützt werden. </p>
<p>Mit dem <strong>Strafrechtsänderungsgesetz 2004</strong> wurde auch der § 207a reformiert und an die internationalen Rechtsakte angepasst. </p>
<p>Die wesentlichsten Änderungen sind das <strong>Heraufsetzen des Schutzalters</strong> für Kinderpornographie von 14 auf 18 Jahre und die <strong>Erhöhung der Strafandrohungen</strong>.</p>
<p><b>Was versteht man unter unmündigen bzw. mündigen Minderjährigen?</b></p>
<p>Die Unterscheidung von unmündigen und mündigen Minderjährigen ist für das Ausmaß der Strafdrohungen <em>sehr</em> wichtig: Als unmündig gilt, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Mündige Minderjährige sind 14- bis 18-Jährige. Sie finden erst seit der Novelle 2004 Berücksichtigung im § 207a.</p>
<p><b>Was sind pornographischen Darstellungen Minderjähriger?</b></p>
<p>Im <strong>§ 207a Abs. 4 StGB </strong> wird der Begriff der pornographischen Darstellungen Minderjähriger genau definiert.<br />
Von Bedeutung ist unter anderem die <strong>Wirklichkeitsnähe der Abbildung</strong>. Das heißt, der Betrachter der Darstellung muss den Eindruck gewinnen, dass er selbst Augenzeuge der verbildlichten Handlung gewesen ist. Dafür ist vor allem die Qualität der Abbildung wichtig. Die Wirklichkeitsnähe muss vom Gericht festgestellt werden.</p>
<p>Um welche Art der Darstellung, welches Medium oder welchen Bildträger es sich dabei handelt ist egal. Wichtig ist nur der Bezug zur Realität. Zeichnungen, Gemälde oder ähnliches stehen außer Betracht.</p>
<p><b>Die Definition im § 207a umfasst:</b></p>
<ul>
<li>wirklichkeitsnahe Abbildungen von geschlechtlichen Handlungen an Minderjährigen, von Minderjährigen an sich selbst, an einer anderen Person oder an einem Tier</li>
<li>wirklichkeitsnahe Abbildungen von Geschehen mit einer minderjährigen Person, wenn die Abbildung den Eindruck erweckt, dass es sich dabei um eine geschlechtliche Handlung handelt</li>
<li>wirklichkeitsnahe Abbildungen bloß der Genitalien oder der Schamgegend Minderjähriger, sofern sie der sexuellen Erregung des Betrachters dienen</li>
<li>und "virtuelle Pornographie". Damit sind sowohl vollkommen künstliche, meist am Computer, hergestellte als auch durch Veränderung von realen Bildern hergestellte Darstellungen gemeint sein. Außerdem können darunter auch Abbildungen von erwachsenen Darstellern fallen, die so manipuliert wurden, dass sie den Eindruck vermitteln, es handle sich dabei um Minderjährige.</li>
</ul>
<p>Das Gericht muss in allen Fällen feststellen, ob im konkreten Fall <b>tatsächlich eine minderjährige Person</b> mitwirkt. Wenn Zweifel herrschen, muss dies zu einem Freispruch führen. Die Feststellung des Alters anhand von bildlichen Darstellungen dürfte sich aber oft als schwierig erweisen, vor allem bei Nahaufnahmen der Genitalien oder der Schamgegend.</p>
<p><b>Wer macht sich strafbar und wie hoch sind die Strafdrohungen?</b></p>
<p><b>§ 207a Abs. 1 StGB:</b> <em>Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person herstellt oder zum Zweck der Verbreitung einführt, befördert oder ausführt oder einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe <strong>bis zu drei Jahren</strong> zu bestrafen.</em></p>
<p>Das <strong>betrifft</strong> grob gesagt <strong>jeden</strong>, der zur Verbreitung von pornographischen Darstellungen Minderjähriger beiträgt. Im <strong>§ 207a Absatz 1 StGB</strong> wird nicht unterschieden, ob es sich um die Darstellung von mündigen oder unmündigen Minderjährigen handelt. Durch diese Bestimmungen soll ein absolutes Herstellungs- bzw. Verbreitungsverbot erreicht werden.</p>
<p>Unter "Herstellen" versteht man nicht nur das Filmen oder Fotografieren der Handlung sondern auch das Anfertigen von Abzügen und Kopien. Sobald man eigenhändig in irgendeiner Herstellungsphase mitwirkt,<br />
macht man sich strafbar.</p>
<p>Provider, die allgemein einen Server betreiben um den pauschalen Internetzugang zu ermöglichen, sind nicht am Zugänglichmachen von Kinderpornographie beteiligt. Erst wer gespeicherte Abbildungen bewusst an andere User weitergibt, macht sich strafbar.</p>
<p><b>§ 207a Abs. 3 StGB:</b> <em>Wer sich pornographische Darstellungen mündiger Minderjähriger verschafft oder eine solche besitzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Mit Freiheitsstrafe <strong>bis zu zwei Jahren</strong> ist zu bestrafen, wer sich eine pornographische Darstellung einer unmündigen Person verschafft oder eine solche besitzt.</em></p>
<p>Der Konsum von kinderpornographischen Darstellungen durch bloßes Abrufen im Internet ist nicht strafbar,<br />
erst das Abspeichern stellt ein "Sich-Verschaffen" dar und ist somit strafbar.</p>
<p>Sowohl für Absatz 1 als auch für Absatz 3 des § 207a gilt, dass Vorsatz nötig ist. Das Gericht muss nachweisen können, dass der Beschuldigte mit voller Absicht gehandelt hat und zumindest vermutet hat, dass es sich sowohl<br />
um pornographische Darstellungen als um einen unmündigen bzw. minderjährigen Darsteller handelt.</p>
<p><b>In welchen Fällen kommt es zu einer erhöhten Strafdrohung?</b></p>
<p>Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren droht demjenigen, der die Tat gewerbsmäßig begeht.<br />
So genannte "Tauschringe"  (Internettauschbörsen) sind im Normalfall nicht gewerbsmäßig.</p>
<p>Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren kann bestraft werden, wer die Tat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht. </p>
<p>Ebenso mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden kann, wer die Tat so begeht, dass sie einen besonders schweren Nachteil der minderjährigen Person zur Folge hat. Dazu zählen unter anderem schwere gesundheitliche, wirtschaftliche, berufliche sowie ausbildungsbezogene Nachteile für das Opfer.</p>
<p>Das Strafmaß der Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren droht auch dem, der eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person unter Anwendung schwerer Gewalt herstellt oder bei der Herstellung<br />
das Leben der dargestellten Minderjährigen vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährdet. Dies gilt zum Beispiel, wenn besonders brutal oder mit für das Opfer gefährlichen Mitteln gehandelt wird bzw. wenn für das Opfer konkrete Lebensgefahr besteht.</p>
<p><b>Wie verhält es sich mit der Beteiligung?</b></p>
<p>Sobald man eigenhändig an irgendeiner Herstellungsphase mitgearbeitet hat, gilt man als unmittelbarer Täter.</p>
<p><em>Mittäter oder Beitragstäter</em> sind z.B. die Medienverantwortlichen einer Zeitung, wenn dort jemand anderes ein kinderpornographisches Inserat schaltet.</p>
<p>Da Vorsatz in Bezug auf das Alter der Darsteller erforderlich ist, macht sich nur strafbar, wer weiß oder glaubt, es handle sich um Kinderpornographie. Wem also bewusst ist, dass es sich bei dem Darsteller einer pornographischen Abbildung nicht um eine minderjährige Person handelt und diese an einen Dritten weitergibt, macht sich nicht strafbar, auch wenn der Dritte glaubt, der Darsteller wäre minderjährig. Dieser Dritte kann jedoch wegen Versuches haftbar gemacht werden.</p>
<p><b>Gibt es Strafausschließungsgründe?</b></p>
<p>Ja. Nicht straffällig wird, wer eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person mit deren Einwilligung und zu deren eigenem Gebrauch herstellt oder besitzt.</p>
<p>Außerdem kann nach § 207a nicht bestraft werden, wer eine virtuelle pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person zu seinem eigenen Gebrauch herstellt oder besitzt, sofern keine Gefahr der Verbreitung der Darstellung besteht.</p>
<p>In beiden Varianten der Strafausschließung muss es sich aber um einen mündigen Minderjährigen handeln. Für jegliche Art von pornographischen Darstellungen noch unmündiger Minderjähriger kommen keine Strafausschließungsgründe in Betracht. </p>
<p><strong>Mag. Roland Friis</strong> ist Verteidiger in Strafsachen in Wien.<br />
<a href="http://diegalerie.files.wordpress.com/2008/05/mag-roland-friis-strafverteidiger-wien.jpg"><img src="http://diegalerie.wordpress.com/files/2008/05/mag-roland-friis-strafverteidiger-wien.jpg" alt="" width="209" height="67" class="alignnone size-full wp-image-21" /></a></p>
<p>(Ediert von Marcus J. Oswald)</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Stephen King gegen geplantes Verbot von gewalthaltigen Videospielen]]></title>
<link>http://bornheim.wordpress.com/?p=314</link>
<pubDate>Wed, 09 Apr 2008 14:04:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>John Dough</dc:creator>
<guid>http://bornheim.wordpress.com/?p=314</guid>
<description><![CDATA[&#8220;&#8230;Die Popkultur müsse als Prügelknabe herhalten, während beispielsweise an der  ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>"...Die Popkultur müsse als Prügelknabe herhalten, während beispielsweise an der  "pathologischen Zuneigung" der US-Amerikaner zu Waffen nicht gerüttelt werde.  Angesicht der Taten von Cho Seung-Hui, der voriges Jahr an der US-Hochschule  Virginia Tech 32 Menschen <a title="Nach-Amoklauf-in-den-USA-Philologen-fordern-Verbot-von-Killerspielen" href="http://www.heise.de/newsticker/Nach-Amoklauf-in-den-USA-Philologen-fordern-Verbot-von-Killerspielen--/meldung/88493">tötete</a>,  seien schnell Kritiker des Spiels <em>Counter-Strike</em> zur Stelle gewesen, das  der Amokläufer angeblich gespielt haben soll. Dabei solle der Gesetzgeber nach  Kings Meinung eher ein Auge darauf haben, warum der 23-Jährige Cho so versiert  mit seiner halbautomatischen Schusswaffe umgehen konnte...."</p>
<p>Weiter bei <a title="Stephen King kritisiert geplantes Verbot von gewalthaltigen Videospielen für Minderjährige" href="http://www.heise.de/newsticker/Stephen-King-kritisiert-geplantes-Verbot-von-gewalthaltigen-Videospielen-fuer-Minderjaehrige--/meldung/106261" target="_blank">heise.de</a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Europarat: Schutz vor Sexuelle Handlungen via Internet]]></title>
<link>http://erotiklawyer.wordpress.com/2007/10/25/europarat-schutz-vor-sexuelle-handlungen-via-internet/</link>
<pubDate>Thu, 25 Oct 2007 09:47:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>erotiklawyer</dc:creator>
<guid>http://erotiklawyer.wordpress.com/2007/10/25/europarat-schutz-vor-sexuelle-handlungen-via-internet/</guid>
<description><![CDATA[Ein aktuelles Beispiel aus dem europäischen Ausland zeigt, wie leichtgläubig viele Menschen im Int]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ein aktuelles Beispiel aus dem europäischen Ausland zeigt, wie leichtgläubig viele Menschen im Internet sind.<br />
Ein Niederländer gab sich in diversen Chatforen als weiblicher Modelscout aus und überzeugte viele junge Frauen und Mädchen, sich nackt vor ihrer Web-Cam zu zeigen. Über 40 junge Frauen seien auf den Pädophilen hereingefallen.<br />
Der Europarat  will nun diese leichtgläubigen Menschen besser schützen.</p>
<p>Um Minderjährige vor solchen sexuellen Übergriffen besser zu schützen, will der Europarat nun eine Konvention auf den Weg bringen. Inhaltlich geht es um die Verbesserung  und Vereinheitlichung der nationalen Regelungen und Schutzmechanismen gegen sexuellen Missbrauch innerhalb Europas. </p>
<p>Quelle:<br />
http://www.stern.de/politik/panorama/:Sexuelle-%DCbergriffe-Internet-Ich-Po-Kamera/600683.html</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Noch etwas klüger, aber immer noch äußerst beunruhigt]]></title>
<link>http://zeromant.wordpress.com/2007/08/14/noch-etwas-kluger-aber-immer-noch-auserst-beunruhigt/</link>
<pubDate>Tue, 14 Aug 2007 21:26:36 +0000</pubDate>
<dc:creator>Andreas Pischner</dc:creator>
<guid>http://zeromant.wordpress.com/2007/08/14/noch-etwas-kluger-aber-immer-noch-auserst-beunruhigt/</guid>
<description><![CDATA[Es geht immer noch um jenen Gesetzentwurf, der eigentlich dazu gedacht ist, Kinder besser vor Missbr]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es geht immer noch <a href="http://dip.bundestag.de/btd/16/034/1603439.pdf">um jenen Gesetzentwurf</a>, der eigentlich dazu gedacht ist, Kinder besser vor Missbrauch zu schützen, aber dabei massiv das sexuelle Selbstbestimmungsrecht Jugendlicher einschränkt und bislang straffreie Handlungen kriminalisiert!</p>
<p><a href="http://princo.wordpress.com/">Princo</a> hat ein sehr wichtiges Link aufgetrieben: <a href="http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/21_Kinderpornographie/04_Stellungnahmen/index.html">Die Stellungnahmen der Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages</a>.</p>
<p>Das ist alles ziemlich anstrengende Lektüre, aber ich will einmal versuchen, die wichtigsten Punkte zu referieren:<!--more--></p>
<p>1. Die Behauptung, dass einvernehmlicher Sex zwischen Minderjährigen (oder mit 16- oder 17-jährigen) prinzipiell strafbar würde, ist zum größten Teil eine Ente und beruht ansonsten auf einer befürchteten zu weiten Auslegung einer vom Bundesrat angeregten - und von der Bundesregierung bereits abgelehnten - Erweiterung des Gesetzesentwurf in der Rechtspraxis (siehe <a href="http://zeromant.wordpress.com/2007/08/14/ein-bisschen-kluger-bin-ich-jetzt/">meinen vorherigen Eintrag</a>).</p>
<p>2. Die europäische Richtlinie, welche den Gesetzesentwurf notwendig machte, gibt erhebliche Spielräume für die Umsetzung in nationales Recht, welche von einer äußerst restriktiven Rechtsprechung, die mit der in den USA verglichen werden kann, bis zu einer erheblich gemäßigteren reichen.</p>
<p>3. Die Bundesregierung wird von mehreren Gutachtern dafür kritisiert, dass sie bei ihrem Gesetzesentwurf teilweise über die durch die beschlossene Richtlinie notwendig gewordenen Änderungen hinaus geht. Daher kann man hoffen, dass dieser Gesetzesentwurf noch einmal überarbeitet und "entschärft" wird.</p>
<p>4. Die Gleichsetzung von Kinderpornografie und Jugendpornografie (also die Anwendung bestehender Vorschriften für unter 14-jährige auf unter 18-jährige) wird mehr oder wenig einhellig kritisiert, allerdings auch mehrfach darauf hingewiesen, dass der Gestzgeber durch die Richtlinie nicht genügend Spielräume erhält, hier unsinnige Regelungen zu vermeiden! (Anders ausgedrückt, hier hat die europäische Rechtsprechung dem deutschen Gesetzgeber ein Kukucksei ins Nest gelegt!) Es werden verschiedene Möglichkeiten vorgeschlagen, in diesem Bereich die Gesetzgebung durch die Einräumung von maximal vielen Ausnahmen zu entschärfen, sowie das Ausmaß der Strafbarkeit zu verringern, aber es wird klar, dass die verpflichtenden Vorgaben der europäischen Richtlinie einen Fehler darstellen, der nicht mehr zu korrigieren ist!</p>
<p>Entwarnung kann also leider nicht gegeben werden. Im Gegenteil ist bei einer Umsetzung dieser Richtlinie erhebliche Rechtsunsicherheit zu erwarten, weil der Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, erheblich mehr Tatbestände zu pönalisieren, als als strafwürdig anzusehen sind und als in der Praxis strafrechtlich verfolgt werden können.</p>
<p>Manga-Comics, Aufnahmen vom FKK-Strand, Cybersex zwischen Jugendlichen - all diese Dinge scheinen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten zu können! Ich bin natürlich juristischer Laie, aber so, wie ich es verstanden habe, sind die Sachverständigen zum großen Teil sehr unglücklich darüber, dass sie sich gezwungen sehen, Dinge zu kriminalisieren, die nach ihrem Verständnis nicht kriminell sind!</p>
<p>Über fachkundige Stellungnahmen und Hinweise auf seriöse Informationen zu diesem Thema bin ich weiterhin dankbar!</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Ein bisschen klüger bin ich jetzt]]></title>
<link>http://zeromant.wordpress.com/2007/08/14/ein-bisschen-kluger-bin-ich-jetzt/</link>
<pubDate>Tue, 14 Aug 2007 17:25:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>Andreas Pischner</dc:creator>
<guid>http://zeromant.wordpress.com/2007/08/14/ein-bisschen-kluger-bin-ich-jetzt/</guid>
<description><![CDATA[So, mit ein wenig Hilfestellung habe ich mich in dieses Thema jetzt näher einlesen können:
Hydroce]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>So, mit ein wenig Hilfestellung habe ich mich <a href="http://zeromant.wordpress.com/2007/08/14/das-kann-ich-jetzt-nicht-glauben">in dieses Thema </a>jetzt näher einlesen können:</p>
<p>Hydrocephalia hat sich den juristischen Wust einmal vorgenommen und ist darauf gestoßen, dass die beabsichtigten Änderungen nicht etwa die Strafbarkeit von Sex mit unter 18-jährigen generell betreffen, sondern die Anstiftung Minderjähriger zu sexuellen Handlungen in einer Zwangslage oder gegen Entgelt. (Also anders ausgedrückt, wenn ich das richtig verstanden habe: 16- und 17-jährige dürfen sich nicht mehr prostituieren, und man darf ihnen nicht mehr sagen "Hey, wenn Du mir einen bläst, erzähle ich Deiner Mutter, dass das Gras, das sie in Deiner Tasche gefunden hat, mir gehört!") Damit kann man natürlich leben, auch wenn ich generell dieses Schutzalter ca. zwei Jahre zu hoch angesetzt sehe.</p>
<p>Was die Gleichstellung kinderpornografischer Schriften, welche unter 14-jährige zum Gegenstand haben, mit solchen, die 14- bis 17-jährige zum Gegenstand haben anbetrifft, würde ich aber keine Entwarnung geben wollen: Hydro, das dürfte die Hälfte aller Mangas, die bei Dir im Regal stehen, betreffen!<!--more--> Jede Form von Schulmädchen- (oder Schuljungen-) Sex, auch wenn sie nur beschrieben oder gezeichnet oder von erwachsenen Darstellern gezeigt wird, wäre dann illegal!</p>
<p>Ich habe noch einmal versucht, den Gesetzestext zu verstehen und kann nur zu dem Schluss gelangen, dass die Gesetzeslage, die es verbietet, sexuelle Handlungen mit unter 14-jährigen pornografisch zu beschreiben, jetzt auf unter 18-jährige anzuwenden ist! Das würde tatsächlich bedeuten, wie es auf einigen der interpretierenden Seiten beschrieben ist, dass ich, wenn ich ein erotisches Bild auf meinem Computer habe, welches eine 17-jährige zeigt (die man ja nun wirklich nicht zuverlässig von 18- oder auch 22-jährigen unterscheiden kann), mich des Besitzes von Kinderpornografie strafbar mache! Außerdem würde es bedeuten, dass ich mit dieser 17-jährigen zwar mit ihrem Einvernehmen (ohne Entgelt und Zwangslage, blablabla) schlafen darf, wenn ich aber ein Nacktbild von ihr mache, mich der Herstellung von Kinderpornografie schuldig mache! Diesen Widerspruch sehe ich leider immer noch nicht aufgelöst.</p>
<p>Immerhin habe ich unterdessen eine Ahnung, woher die Intepretation "Sex unter 18 ist generell strafbar" stammen könnte! Der Bundesrat hat nämlich einen Änderungsvorschlag zu diesem Gesetz eingebracht, in dem es unter anderem heißt:</p>
<p>"Diese Regelung greift zu kurz. Auch immaterielle Anreize können Jugendliche zur Durchführung oder Duldung sexueller Handlungen motivieren, die sonst unterblieben wären. Entwicklungsbedingt bestimmen in diesem Alter oft ideelle Werte ihr Tun und Lassen. So kann etwa die keinen materiellen Vorteil darstellende Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder die Teilnahme an Aktivitäten einem Jugendlichen erstrebenswert erscheinen. Werden entsprechende Vergünstigungen von der Vornahme sexueller Handlungen abhängig gemacht, so wird dadurch nicht zwingend eine Zwangslage ausgenutzt. Allerdings kann ein Druck aufgebaut werden, der zwar nicht die Qualität einer Nötigung aufweist, dem sich ein Jugendlicher aber nicht zu entziehen vermag. Auch vor diesem Druck, der eine noch nicht erwachsene Person durch als solche nicht gewollte Handlungen in ihrer ungestörten sexuellen Entwicklung beeinträchtigen kann, sollten Jugendliche aber geschützt werden."</p>
<p>Deswegen schlägt er Folgendes vor: "In Nummer 1 werden nach dem Wort „Entgelt“ die Wörter „oder einen sonstigen Vorteil“ eingefügt.‘</p>
<p>So ein Gummiparagraf wäre tatsächlich dazu geeignet, in praktisch jede sexuelle Beziehung mit Minderjährigen einen Missbrauch hinein zu defnieren! Glücklicherweise scheint die Bundesregierung das genau so zu sehen:</p>
<p>"Die Bundesregierung lehnt diese Vorschläge des Bundesrates ab. Sie ist der Auffassung, dass diese Erweiterungen des Anwendungsbereichs von § 180 Abs. 2 und § 182 Abs. 1 StGB insbesondere wegen des weiten Begriffs des Entgelts in den genannten Vorschriften zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses nicht erforderlich sind. Im Übrigen sieht sie die Gefahr, dass die vorgeschlagenen Regelungen unvertretbar weit sind und der Grundentscheidung des Sexualstrafrechts (abgestufter Schutz nach zunehmender Reife) widersprechen. "</p>
<p>...aber schlimm genug, dass so etwas durch den Bundesrat überhaupt vorgeschlagen wurde!</p>
<p>(Alle zitierten Passagen finden sich <a href="http://dip.bundestag.de/btd/16/034/1603439.pdf">unter diesem Link</a>, das ich auch bereits im Vorgängerartikel angegeben habe.)</p>
<p>Der SuperGAU scheint also abgewendet, aber die Neudefinition von Kinderpornografie erscheint mir immer noch höchst problematisch, da sie effektiv jeden Darsteller sexueller Handlungen dazu verpflichtet sicher zu stellen, dass alle Beteiligten ERKENNBAR mindestens 18 Jahre alt sind - ein absolutes Unding!</p>
<p>Bitte, wenn Ihr noch etwas Wichtiges zu diesem Thema herausfindet, schreibt es  mir in die Kommentare!</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Das kann ICH jetzt nicht glauben!]]></title>
<link>http://zeromant.wordpress.com/2007/08/14/das-kann-ich-jetzt-nicht-glauben/</link>
<pubDate>Tue, 14 Aug 2007 11:22:23 +0000</pubDate>
<dc:creator>Andreas Pischner</dc:creator>
<guid>http://zeromant.wordpress.com/2007/08/14/das-kann-ich-jetzt-nicht-glauben/</guid>
<description><![CDATA[Bevor Ihr mir sagt, DAS KANN DOCH GAR NICHT SEIN: Das weiß ich! Es kann nicht sein; es darf nicht s]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bevor Ihr mir sagt, DAS KANN DOCH GAR NICHT SEIN: Das weiß ich! Es kann nicht sein; es darf nicht sein. Also habe ich etwas falsch verstanden, oder ich bin einem falsch recherchierten Faktum oder einem Fake aufgesessen. Ich kann es mir nicht anders vorstellen.</p>
<p>Aber bitte sagt mir,  WARUM es nicht so ist! Wo steckt der Fehler in der folgenden Behauptung:</p>
<p><strong>Dem Bundestag liegt derzeit ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf vor, demzufolge das Schutzalter von Kindern auf 18 Jahre angehoben wird, was Sex mit Personen unter 18 Jahren - auch einvernehmlich und auch untereinander - strafbar macht, und der eine Verschärfung des Begriffes Kinderpornografie beinhaltet, die zum Beispiel auch am Strand gemachte Aufnahmen von 16-jährigen einschließt.</strong></p>
<p>Richtig, das KANN NICHT SEIN - oder?<br />
<a href="http://dip.bundestag.de/btd/16/034/1603439.pdf"><br />
<strong>Der Gesetzesentwurf</strong></a></p>
<p>Interpretationen dazu:<!--more--></p>
<p><a href="http://schutzalter.twoday.net/stories/3623189/"><strong>Hier</strong></a></p>
<p><a href="http://karlweiss.twoday.net/stories/3834997/"><strong>Hier</strong></a></p>
<p><a href="http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/"><strong>Hier</strong></a></p>
<p><a href="http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25952/1.html"><strong>und Hier</strong></a></p>
<p>Okay, Ihr sagt also, diese Interpretationen erscheinen nicht seriös und treffen deswegen wohl nicht zu. Das will ich hoffen - aber WO STECKT DER FEHLER?</p>
<p>Bitte beruhigt meine Nerven und helft mir, FAKTEN zu finden, die diese Auslegungen ad absurdum führen!</p>
<p>Denn wenn das tatsächlich wahr würde - dann wäre das das Ende unserer freiheitlichen Gesellschaft in der Bundesrepublik. Ohne jede Übertreibung.</p>
]]></content:encoded>
</item>

</channel>
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